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Standesamt

Sterbefälle

Leider lassen sich auch bei einem Sterbefall – der bei den Angehörigen ohnehin mit Trauer, Sorge und Aufregung verbunden ist – Behördengänge und die Einhaltung von Rechtsvorschriften nicht verhindern. Unnötige Gänge und Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig vorher Vorbereitungen getroffen und benötigte Unterlagen beschafft werden. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalls und die Bestellung der Sterbeurkunden. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Bestattungsunternehmen zukommen lassen

  • Immer: Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Bei Ledigen: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde. Wurde die Ehe zwischen den Jahren 1958 und 2008 geschlossen, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen.
  • Bei Verwitweten: Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten die Sterbeurkunde des Ehegatten.
  • Bei Geschiedenen: Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Falls der letzte gemeldete Wohnsitz nicht in Neuburg war: Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde oder Personalausweis

Im Einzelfall sind gegebenenfalls weitere Unterlagen vorzulegen (zum Beispiel Namenserklärungen, Registrierschein, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung).

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