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Standesamt

Urkundenbestellung

Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Neuburg an der Donau (z.B. Geburt oder Eheschließung in Neuburg an der Donau) ereignet haben.

Über unser Bürgerserviceportal können Sie alle Urkunden, die sich auf Sie selbst, Ihre Kinder, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern beziehen, online beantragen und bezahlen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht). Eine Online-Beantragung ist in diesen Fällen nicht möglich. Bitte legen Sie bei schriftlicher Urkundenbestellung Ihrem Schreiben einen entsprechenden Nachweis bei.

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Bitte bringen Sie bei einer persönlichen Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen, legen Sie uns bitte zusätzlich eine entsprechende Vollmacht vor. Die fälligen Gebühren können Sie direkt bar oder mittels EC-Karte einzahlen.

Sollten die Urkunden telefonisch oder schriftlich bestellt werden, teilen wir Ihnen die Bankverbindung für die Überweisung der Gebühren unverzüglich mit. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die Urkunden umgehend zu. Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Bestellung neben dem Ereignisdatum und -ort (z.B. geboren 27.04.1963 in Bergheim) und der genauen Bezeichnung der gewünschten Urkunde auch Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mailadresse) an.

Falls die Urkunde im Ausland verwendet werden soll, ist für Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden die Ausstellung einer Übersetzungshilfe möglich. Die Übersetzungshilfe kann für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erstellt werden.

Folgende Urkunden können Sie von uns erhalten:

Geburt
  • Geburtsurkunde
  • mehrsprachige Geburtsurkunde
  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags 
Eheschließung
  • Eheurkunde
  • mehrsprachige Eheurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Begründung Lebenspartnerschaft
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Sterbefall
  • Sterbeurkunde
  • mehrsprachige Sterbeurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Gebühr

Die gewünschten Urkunden können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bestellen. Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde bzw. Übersetzungshilfe beträgt jeweils 12,00 Euro.

Ansprechpartner

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