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Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt

Landtags- und Bezirkswahlen – Wahllokal oder Briefwahl

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13.09.2023

Für die am 8. Oktober 2023 stattfindenden Landtags- und Bezirkswahlen sind nach aktuellem Stand rund 20.500 Neuburgerinnen und Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg verschickt seit letzter Woche die entsprechenden Wahlbenachrichtigungsbriefe. Wer bis zum 17. September noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Bayern (für die Bezirkswahl: im Regierungsbezirk) seine Hauptwohnung hat oder sich hier sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.

Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren. Sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.

Der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 8. Oktober von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Briefwahl möglich

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können dies beantragen. Die Unterlagen können schriftlich (gerne mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag), per E-Mail (formlos mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), online  (www.neuburg-donau.de), durch das Einlesen des in der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Codes oder persönlich im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro - nicht aber telefonisch - beantragt werden. Wer für eine andere Person - auch Ehegatten - die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht (mit Ausweis) vorlegen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr im Wahlamt der Stadt Neuburg eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Wahlbriefe können auch über die städtischen Briefkästen bei der Markthalle, am Rathaus oder vor dem Verwaltungsgebäude Harmonie zurückgegeben werden. Die Briefkästen werden am Wahltag letztmalig um 18 Uhr geleert.

Reduzierung der Wahllokale

Aufgrund des stetig steigenden Briefwahlaufkommens wurde die Anzahl der Wahllokale im Stadtgebiet auf 25 reduziert. Die Anzahl der Briefwahlbezirke wurde im Gegenzug auf 20 erhöht. 

Fragen zum Thema Wahlen beantwortet das Team des Wahlamtes:
Tel.: 08431 / 55-332 / e-mail: wahlen@neuburg-donau.de