Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 beschlossen, mit der Planvariante B 5 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In der Sitzung am 08.07.2020 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss jedoch beschlossen, aufgrund wesentlicher Änderungen die Planvariante B 6 mit Erweiterung des Geltungsbereiches als Grundlage für die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu nehmen.
Wesentliche Änderungen in der Planung:
Erweiterung Geltungsbereich im Nordwesten um eine Teilfläche der Fl. Nr. 1851. Anpassung des Geltungsbereiches östlich der neu geplanten Straße kommend von der Richard-Wagner-Straße. Anpassung des Verlaufs der neu geplanten Straße. Wendekreis am Ende der neu geplanten Straße, kommend von der Richard-Wagner-Straße mit Anschluss an die von Nordosten kommende Stichstraße mit Absperrung zur nordöstlichen Privatstraße. Neue, geänderte Planung und Gebäudepositionierung nördlich der neu geplanten Straße, kommend von der Richard-Wagner-Straße. Änderungen zum Maß der baulichen Nutzung. Anpassungen zu Stellplätzen und Grünordnung. Ergänzungen in der Begründung.
Aufnahme von Hinweisen zum Brandschutz, zum Denkmalschutz (Bodendenkmal), zu Richtfunkverbindungen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 08.07.2020 für die öffentliche Auslegung gebilligte Planentwurf mit Satzung und Begründung liegt in der Zeit vom
20.08.2020 bis einschließlich 28.09.2020
während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der oben genannten Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Dienststelle Stellungnahmen abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB).
Ein Aushang erfolgt auch im Schaukasten des gleichen Gebäudes (1. Stock, Westflügel) und im Schaukasten am Bücherturm, Seter Platz.
Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind die Stellungnahmen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 14.04.2020 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 23.04.2020 einsehbar und werden mit ausgelegt.
Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 20.08.2020 bis einschließlich 28.09.2020 über das Internet unter folgender Adresse abrufbar:
Neuburg an der Donau, 05.08.2020
Stadt Neuburg an der Donau