Europawahl am 26. Mai

Rund 4.000 Wahlberechtigte haben bereits Briefwahl beantragt

17.05.2019

Für die am 26. Mai stattfindende Europawahl sind knapp 21.000 Neuburgerinnen und Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg hat vor vier Wochen die sogenannten Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer bis heute noch keine Benachrichtigung für die jeweilige Wahl erhalten hat, sollte sich bei der Stadt Neuburg erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein besitzt. Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens drei Monaten in Neuburg mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.  

Auch mehrere seit längerem in Neuburg wohnhafte Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedenen EU-Ländern haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht sich ins Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen und somit für die Abstimmung nicht ins Heimatland reisen zu müssen.

Der städtische Wahlsachbearbeiter Tobias Hammer empfiehlt, die Wahlbenachrichtigung bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren. Denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.

Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die auf das gesamte Stadtgebiet aufgeteilten 35 Lokale haben am Wahltag von 8  Uhr bis 18 Uhr  geöffnet. Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Der kann schriftlich, per e-mail, online oder persönlich - nicht telefonisch - beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite des Briefes gedruckte Antrag verwendbar. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten - die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

OB Dr. Bernhard Gmehling ruft alle Neuburgerinnen und Neuburger auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen:  „Europa bestimmt maßgeblich das politische Handeln bis hin zur Ebene der Kommunen. Das Wahlrecht ist unser wichtigstes Instrument, um darauf Einfluss zu nehmen. Nur wer wählt, gestaltet auch aktiv mit.“

Fragen zum Thema beantwortet das Team des Wahlamtes:
Stadt Neuburg an der Donau, Wahlamt, Amalienstr. A 54, 86633 Neuburg an der Donau, Tel.: 08431 55-316 oder -318, e-mail: wahlen@neuburg-donau.de 

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