Freiflächenphotovoltaikanlage in Heinrichsheim-Ost
Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat haben in den Sitzungen am 13. März 2019 bzw. 26. März 2019 beschlossen, für die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes 6-07 „SO Golfplatz“ und die parallele Flächennutzungsplanänderung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich folgende Änderungen ergeben:
Textliche Festsetzungen in der Vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung
- Aufnahme von Festsetzungen zur bedarfsgerechten Pflege der Eingrünungsmaßnahmen und Gegenmaßnahmenabstimmung bei Auftreten unerwünschter expansiver Wildkräuter
- Verwendung entspiegelter, blendarmer Solarpanels mit Spanne der zulässigen Neigungswinkel.
Ergänzung/ Anpassung von Begründung/ Umweltbericht mit verschiedenen Hinweisen zu:
Bodendenkmalschutz, Oberflächenwasserbehandlung, Boden- und Grundwasserschutz, Bahnbetrieb, benachbarter landwirtschaftlicher Nutzung, Pflege der Eingrünungsmaßnahmen und Behandlung von eventuellen expansiven Wildkräuterauftreten, möglichen Schäden durch Flug-, Bahnbetrieb und landwirtschaftlicher Nutzung.
Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 13.03.2019 bzw. Stadtrat am 26.03.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanänderung mit Satzungstext und Begründung/Umweltbericht sowie die gebilligte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung/Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan liegen in der Zeit vom
25. April 2019 bis einschließlich 4. Juni 2019
während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.