Freiflächenphotovoltaikanlage in Heinrichsheim-Ost

Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen

23.04.2019

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat haben in den Sitzungen am 13. März 2019 bzw. 26. März 2019 beschlossen, für die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes 6-07 „SO Golfplatz“ und die parallele Flächennutzungsplanänderung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich folgende Änderungen ergeben:

Textliche Festsetzungen in der Vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung

  1. Aufnahme von Festsetzungen zur bedarfsgerechten Pflege der Eingrünungsmaßnahmen und Gegenmaßnahmenabstimmung bei Auftreten unerwünschter expansiver Wildkräuter
  2. Verwendung entspiegelter, blendarmer Solarpanels mit Spanne der zulässigen Neigungswinkel.

Ergänzung/ Anpassung von Begründung/ Umweltbericht mit verschiedenen Hinweisen zu:

Bodendenkmalschutz, Oberflächenwasserbehandlung, Boden- und Grundwasserschutz, Bahnbetrieb, benachbarter landwirtschaftlicher Nutzung, Pflege der Eingrünungsmaßnahmen und Behandlung von eventuellen expansiven Wildkräuterauftreten, möglichen Schäden durch Flug-, Bahnbetrieb und landwirtschaftlicher Nutzung. 

Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:

Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 13.03.2019 bzw. Stadtrat am 26.03.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanänderung mit Satzungstext und Begründung/Umweltbericht sowie die gebilligte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung/Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan liegen in der Zeit vom

25. April 2019 bis einschließlich 4. Juni 2019

während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

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