Der Neuburger Wochenmarkt ist eine wichtige Bezugsquelle für frische und regionale Lebensmittel und war deshalb auch zu keinem Zeitpunkt der staatlichen Beschränkungen geschlossen. In normalen Zeiten ist der Markt am innerstädtischen Schrannenplatz auch beliebter Treffpunkt für eine Unterhaltung oder einen Stehimbiss. Der gemütliche Aufenthalt ist seit einigen Wochen nicht mehr möglich und ab sofort gilt auf dem Markt eine staatlich angeordnete Maskenpflicht. Die Maßnahme dient der weiteren Eindämmung der Infektionsrisiken, wird kontrolliert und ist bußgeldbewehrt.
Die Stadt Neuburg muss sich als Veranstalter des Neuburger Wochenmarktes um die Um- und Durchsetzung der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) kümmern. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BayIfSMV gilt ab sofort eine Maskenpflicht auf Märkten für Personal, Kunden und deren Begleiter. Darüber hinaus gelten die mittlerweile allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
Mitarbeiter kümmern sich um die Einhaltung
Wie schon zu den vergangenen Markttagen ist auf dem Wochenmarkt Personal im Einsatz, das sich um die Einhaltung der Regeln kümmert. Dabei sollen die gängigen Abstandsregeln kontrolliert und größere Gesprächsrunden ohne Abstand verhindert werden. Zudem wird die Maskenpflicht kontrolliert. Dabei werden Besucher zunächst freundlich angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen. Sollte sich der Angesprochene weigern, eine Maske zu tragen, wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig.
Um der Maskenpflicht, die laut Staatsministerium ab 6 Jahren gilt, auf dem Wochenmarkt und im Stadtbus zu genügen, reicht eine sogenannte Alltags- bzw. Communitymaske bzw. ein Halstuch oder ein Schal über Mund und Nase aus. Umfassende Informationen, Erklärungen und Hilfestellungen werden auf der städtischen Homepage www.neuburg-donau.de angeboten. Hier finden sich auch viele Neuburger Hersteller und Bezugsquellen.